Gewäh­rung von Bei­hil­fen zur Behe­bung von Kata­stro­phen­schä­den

Auf Basis oben ange­führ­ter Richt­li­nie unter­stützt das Land NÖ phy­si­sche und juris­ti­sche Per­so­nen mit Aus­nah­me von Gebiets­kör­per­schaf­ten in Form einer finan­zi­el­len Bei­hil­fe zur Besei­ti­gung von Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen.
Nach­ste­hen­der Link bie­tet einen sehr über­sicht­li­chen, umfas­sen­den und guten Über­blick über die Bestim­mun­gen sowie die for­ma­len Erfor­der­nis­se für die Bean­tra­gung:

https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html


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