Auf Basis oben angeführter Richtlinie unterstützt das Land NÖ physische und juristische Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften in Form einer finanziellen Beihilfe zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen.
Nachstehender Link bietet einen sehr übersichtlichen, umfassenden und guten Überblick über die Bestimmungen sowie die formalen Erfordernisse für die Beantragung:
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html