Das Amt der NÖ Landesregierung hat beschlossen, an einen bestimmten Personenkreis einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von max. € 150,– auszubezahlen.
Den NÖ Heizkostenzuschuss können jene Personen erhalten, deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz, AMS-Bezieher mit einer bestimmten Einkommenshöchstgrenze, z.B. Alleinstehend nicht überschreiten. Am Gemeindeamt können die jeweiligen Richtsätze des Einkommens nachgefragt werden.
In berücksichtigungswürdigen Fällen (24-Stundenpflege, außerordentliche Ausgaben aufgrund von Krankheit, Katastrophen u.a.) kann positiv entschieden werden, wenn die Einkommensgrenze um nicht mehr als € 50,– pro im Haushalt lebender Person überschritten wird.
Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen.
Anträge können ab sofort bis spätestens 31. März 2025 bei der Gemeinde gestellt werden. Bitte den Einkommensnachweis mitnehmen.