Das Amt der NÖ Landesregierung hat in diesem Jahr wiederum beschlossen, an einen bestimmten Personenkreis einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in der Höhe von € 140,– auszubezahlen.
Den NÖ Heizkostenzuschuss können jene Personen erhalten, deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten.
In berücksichtigungswürdigen Fällen (24-Stundenpflege, außerordentliche Ausgaben aufgrund von Krankheit, Katastrophen u.a.) kann positiv entschieden werden, wenn die Einkommensgrenze um nicht mehr als € 50,– pro im Haushalt lebender Person überschritten wird.
Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ MSG/NÖ SAG beziehen.
Anträge können ab sofort bis spätestens 30. März 2021 bei der Gemeinde gestellt werden. Bitte den Einkommensnachweis mitnehmen.