Das Gesetz verpflichtet auch die Gemeinden, behindertengerechte Zugänge zu allen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Aus diesem Grund wurde beim Friedhof eine behindertengerechte Rampe mit einem 6 %igen Gefälle und einem neuen schmiedeeisernen Geländer errichtet. Die Rampe wurde entlang der Gemeindestraße ausgeführt.