Das Gesetz verpflichtet auch die Gemeinden, behindertengerechte Zugänge zu allen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Da wir im Friedhofsbereich derzeit keinen diesbezüglichen Zugang hatten, so wurde in den Sommermonaten eine behindertengerechte Rampe mit einem 6 %igen Gefälle errichtet. Die Rampe wurde entlang der Gemeindestraße ausgeführt. Sobald es das Wetter erlaubt, wird noch das Geländer montiert. Somit konnte wieder eine barrierefreie Einrichtung geschaffen werden.