Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen auch 2024 mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welches ab 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck gilt für folgende Personen:
- die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben
- Pflegestufe 3 bzw.
- Pflegestufe 1–2 bei demenzieller Erkrankung
Für das Kalenderjahr 2024 kann online ab 01. Jänner 2024 ein Antrag unter NÖ Pflege- und Betreuungsscheck — Land Niederösterreich (noe.gv.at gestellt werden.