NÖ Wohn­kos­ten­zu­schuss

Die Lan­des­re­gie­rung hat den NÖ Wohn­kos­ten­zu­schuss beschlos­sen. Die­se Unter­stüt­zung soll dazu bei­tra­gen, die finan­zi­el­le Situa­ti­on der Nie­der­ös­ter­rei­che­rin­nen und Nie­der­ös­ter­rei­cher zu ent­las­ten.

Den NÖ Wohn­kos­ten­zu­schuss kön­nen jene Haus­hal­te erhal­ten, deren jähr­li­ches Brut­to­ein­kom­men fol­gen­de Ein­kom­mens­gren­zen (höchst­zu­läs­si­ges Jah­res­haus­halts­ein­kom­men) nicht über­steigt:

a) 20.000 Euro, wenn an einer Adres­se eine ein­zi­ge Per­son ihren Haupt­wohn­sitz hat
b) 50.000 Euro, wenn an einer Adres­se meh­re­re Per­so­nen ihren Haupt­wohn­sitz haben
Zusätz­lich muss der Haupt­wohn­sitz in Nie­der­ös­ter­reich sein und man muss dem berech­tig­ten Per­so­nen­kreis ange­hö­ren.

Die För­der­hö­he ist von der Anzahl der Haus­halts­mit­glie­der abhän­gig, wel­che zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung die Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Der Zuschuss beträgt für die ers­te Per­son im Haus­halt € 150,00 und für jede wei­te­re Per­son € 50,00.

Der NÖ Wohn­kos­ten­zu­schuss kann online unter onlineratgeber.noel.gv.at/whzrg.html von 23. Okto­ber 2023 bis 31. Dezem­ber 2023 bean­tragt wer­den.

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