Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung beschlossen, sozialbedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Der Gesamtbetrag von € 150,00 wird nach Übermittlung Ihrer Unterlagen vom Land NÖ auf das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen.
Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SAG) beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt.
Bei der Kontrolle des Einkommens sind die Beträge bei allen Pensionsbescheiden, Einkommensbescheiden, AMS Bezugsbestätigungen und Lohnzettel, usw. vom laufenden Jahr heranzuziehen.
Die ab dem 1. Jänner 2025 geltenden Einkommenstabellen sind für Ansuchen ab 1. Jänner 2025 zu verwenden!
Anträge können direkt beim Gemeindeamt bis 31. März 2026 gestellt werden.


