Heiz­kos­ten­zu­schuss 2025/2026

Die NÖ Lan­des­re­gie­rung hat in ihrer Sit­zung beschlos­sen, sozi­al­be­dürf­ti­gen Nie­der­ös­ter­rei­che­rin­nen und Nie­der­ös­ter­rei­chern einen ein­ma­li­gen Heiz­kos­ten­zu­schuss für die Heiz­pe­ri­ode 2025/26 in der Höhe von € 150,00 zu gewäh­ren.

Der Gesamt­be­trag von € 150,00 wird nach Über­mitt­lung Ihrer Unter­la­gen vom Land NÖ auf das vom Antrag­stel­ler ange­ge­be­ne Kon­to über­wie­sen.
Jene Per­so­nen, die Leis­tun­gen nach dem NÖ Sozi­al­hil­fe-Aus­füh­rungs­ge­setz (SAG) bezie­hen, erhal­ten den Heiz­kos­ten­zu­schuss auto­ma­tisch aus­be­zahlt.

Bei der Kon­trol­le des Ein­kom­mens sind die Beträ­ge bei allen Pen­si­ons­be­schei­den, Ein­kom­mens­be­schei­den, AMS Bezugs­be­stä­ti­gun­gen und Lohn­zet­tel, usw. vom lau­fen­den Jahr her­an­zu­zie­hen.
Die ab dem 1. Jän­ner 2025 gel­ten­den Ein­kom­mens­ta­bel­len sind für Ansu­chen ab 1. Jän­ner 2025 zu ver­wen­den!

Anträ­ge kön­nen direkt beim Gemein­de­amt bis 31. März 2026 gestellt wer­den.